Seit 1.4.94 unterliegt DB AG der Überwachung durch die staatliche Arbeitsschutzaufsicht und die Berufsgenossenschaften (BG) - für DB AG: die Eisenbahnunfall-Kasse (EUK). Jetzt keine Interessenkollision Sicherheit-Wirtschaftlichkeit. Neue Unfallverhütungsvorschriften (UVV), gegliedert nach Schutzzielen und Durchführungsanweisungen. Übernahme von UVV aus dem gewerblichen Bereich, bei Schutz vor Gefahren aus Eisenbahnbetrieb spezielle Anweisungen notwendig. Zusammenarbeit mit BG, besonders zum Tiefbau. Ziel: Harmonisierung. Arbeitsschutzmanagementsystem (GB Netz). Hinweis zu technischen Maßnahmen, wie feste Absperrung, automatische Warnanlagen, Sicherungsposten.
Neue Tendenzen bei der Unfallverhütung im Gefahrenbereich von Gleisen
Deine Bahn ; 24 , 4 ; 228-231
1996-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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