Der Arbeitgeber darf sich vor den Folgen des "Blaumachens" schützen, um sich vor wirtschaftlichem Schaden zu bewahren und die Arbeitsmoral der Belegschaft zu gewährleisten. Einvernehmliche Lösungen sind anzustreben, desgleichen fürsorgerische Maßnahmen sowie Kontaktaufnahme zum Krankgeschriebenen. Legitim ist die Streichung von Anwesenheitsprämien und die konsequente Einschaltung des Medizinischen Dienstes. Vor Eingriffen in die Privatsphäre, z.B. durch häufige Hausbesuche oder Einschaltung von Privatdetektiven, ist zu warnen.
Die Krankenkontrolle des Arbeitgeber
Betrieb ; 50 , 45 ; 2273-2279
1997-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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