Der Arbeitgeber darf sich vor den Folgen des "Blaumachens" schützen, um sich vor wirtschaftlichem Schaden zu bewahren und die Arbeitsmoral der Belegschaft zu gewährleisten. Einvernehmliche Lösungen sind anzustreben, desgleichen fürsorgerische Maßnahmen sowie Kontaktaufnahme zum Krankgeschriebenen. Legitim ist die Streichung von Anwesenheitsprämien und die konsequente Einschaltung des Medizinischen Dienstes. Vor Eingriffen in die Privatsphäre, z.B. durch häufige Hausbesuche oder Einschaltung von Privatdetektiven, ist zu warnen.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Die Krankenkontrolle des Arbeitgeber



    Erschienen in:

    Betrieb ; 50 , 45 ; 2273-2279


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1997


    Format / Umfang :

    7 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Insolvenz des Arbeitgeber

    Perreng, Martina | IuD Bahn | 2009


    Arbeitgeber verweigert Schulungsteilnahme

    Fischer, Ulrich | IuD Bahn | 2005


    Privatisierung öffentlicher Arbeitgeber

    Kast, Matthia / Freihube, Dirk | IuD Bahn | 2004


    Die Deutschen Arbeitgeber-Verbände

    Kessler, Gerhard | TIBKAT | 1907

    Freier Zugriff

    Was darf der Arbeitgeber?

    Uhmann, Martin | IuD Bahn | 2002