Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 04.06.1997 - 2 AZR 526/96: Ob eine hochgradige Alkoholisierung im Privatbereich Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit eines Berufsfahrzeugführers zuläßt, mit der Folge, daß das Arbeitsverhältnis gekündigt werden kann, unterliegt der Einzelfallentscheidung. Eine Abmahnung vor Kündigung ist dann erforderlich, wenn es sich um ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers handelt und eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann.
Entlassung eines U-Bahn-Zugführers wegen privater Pkw-Unfallfahrt mit 2,73 pro mille Blutalkoholkonzentration - Maßgeblichkeit der Umstände des Einzelfall
Betrieb ; 50 , 47 ; 2386-2387
1997-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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Versandverfahren: Gleichstellung privater Bahnunternehmen mit der Deutschen Bahn
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