Durch im Oktober 1996 in Kraft getretene Arbeitsrechtliche Beschäftigungsförderungsgesetz ist u.a. das Kündigungsschutzgesetz in wesentlichen Bereichen geändert worden. Gerade die Neuregelung zur Sozialauswahl hat viele Fragen aufgeworfen und zur Unsicherheit in der Rechtsanwendung geführt. Die Rechtsprechung hat die Fragen erst zum Teil entschieden. So bedarf auch die Zuverlässigkeit von Punktetabellen noch die Entscheidung des BAG. Der Gesetzgeber hat Kriterien für soziale Gesichtspunkte durch Einzelkriterien Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Unterhaltspflicht ersetzt. Die Sozialauswahl soll berechenbar sein; sie wird verengt, da der Arbeitgeber berechtigt wird, Arbeitnehmer, deren Weiterbeschäftigung im berechtigten, betrieblichen Interesse liegt, von der Sozialauswahl auszunehmen.
Die geänderte Sozialauswahl
- im Lichte aktueller BAG-Rechtsprechung -
Arbeit und Arbeitsrecht ; 11 ; 369-372
1998-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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