Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.2.1998 - 3 AZR 783/96: Die Gruppenbildung unter den Arbeitnehmern nach bestimmten Merkmalen zur Verfolgung bestimmter Zwecke verstößt nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Darunter fällt die Zusage betrieblicher Altersversorgung für Betriebstreue. Zulässig ist die Unterscheidung in Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben und sonstige Mitarbeiter oder Mitarbeiter im Außendienst.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Gleichbehandlung unterschiedlicher Arbeitnehmergruppen



    Published in:

    Publication date :

    1998-01-01


    Size :

    3 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern

    Reim, Uwe | IuD Bahn | 2005


    Gleichbehandlung im Sozialplan

    Löw, Hans-Peter | IuD Bahn | 1996


    Gleichbehandlung für Teilzeitbeschäftigte

    Thannheiser, Achim | IuD Bahn | 1996


    Die organisierte Gleichbehandlung

    Löw, Hans-Peter | IuD Bahn | 2006


    Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten

    Lambeck, Rainer | IuD Bahn | 1993