Zum 01. August 2006 tritt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Ziel ist, die gesetzlichen Vorgaben in den Unternehmen umzusetzen. Der erste Schritt dafür sollte die Durchführung eines HR-Audits zur Gleichbehandlung sein, das eine Bestandsaufnahme betrieblicher Abläufe und Strukturen vorsieht. Die Einführung des Antidiskriminierungsgesetztes erfolgt gemäß einer Equal-Opportunities-Policy (EOP) mit dem Betriebsrat. Die EOP beinhaltet gesetzliche Regelungen zum Schutz bzw. vorbeugende Maßnahmen vor Benachteiligungen und beschreibt erwünschte und unerwünschte Verhaltensweisen hinsichtlich von Diskriminierungsmerkmalen. Inhalte der EOP sollten allen Mitarbeitern bekannt gegeben werden. Die Anwendung einer EOP ist insbesondere bei Bewerbungsverfahren durch den Arbeitgeber zu prüfen.
Die organisierte Gleichbehandlung
Personalwirtschaft ; 33 , 8 ; 47-49
2006-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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