Die Verletzung von Schweigepflichten kann personalvertretungsrechtliche und disziplinar- bzw. arbeitsrechtliche und ggf. strafrechtliche Folgen haben. Welche Maßnahmen im Einzelfall zu treffen sind, bedarf einer klugen Ermessenswahrnehmung, wobei Belange der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Personalvertretung und die Wahrung der Rechtmäßigkeit im allgemeinen gegeneinander abzuwägen sind.
Zur Verletzung von Schweigepflichten durch Personalratsmitglieder
Personalvertretung ; 41 , 5 ; 292-294
1998-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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