Die Aufgabe der Fachkraft (F) ist die sachkundige Beratung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz, der Unfallverhütung, der menschengerechten Gestaltung der Arbeit, Verhüten von Berufskrankheiten. Er muß die notwendige Qualifikation, Eignungsanforderung und Persönlichkeitsstruktur nachweisen und sich fortbilden. Die Einsatzzeit hängt vom Gefährdungspotential ab. Die betriebliche Zusammenarbeit betrifft Führungskräfte, Aufsichtspersonen, Arbeitsschutzausschuß, Betriebsrat, Sicherheitsbeauftragte. Der Beratungsumfang liegt auch bei der Planung und Errichtung von Anlagen, Beschaffung von Arbeitsmitteln und -stoffen, Körperschutzmitteln, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsablauf, -umgebung. Ergonomie. Er wirkt bei Betriebsbegehungen mit.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Tips für die betriebliche Praxi
Deine Bahn ; 26 , 9 ; 568-572
1998-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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