Flurförderzeuge übernehmen in den unterschiedlichsten Bereichen der Unternehmen auf nicht öffentlichen Fahrbahnen die Transport- und Bedienaufgaben. Da das Gesetz Flurförderzeuge als Kraftfahrzeuge einstuft, gelten für sie einige Vorschriften des öffentlichen Verkehrs (z. B. die StVZO). Unter anderem sind die Vorgaben für die Ausrüstung und die Zulassung, die Fahrerlaubnis, die Versicherung und die Kraftfahrzeugsteuer zu beachten.
Betriebsgelände als beschränkt öffentliche Verkehrsfläche
f+h Fördern und Heben ; 48 , 7 ; 514-515
1998-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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