Die Gleichstellung von verminderter Arbeitsfähigkeit infolge Krankheit mit der vollen Arbeitsunfähigkeit ist rechtlich nicht geboten, da die Grundsätze der teilweisen Unmöglichkeit im Falle verminderter Arbeitsfähigkeit druchaus angewandt werden können. Voraussetzung wäre, daß die mögliche Leistung einen als selbständig zu bewertenden Teil der Gesamtleistung gemäß Arbeitsvertrag darstellt, die Leistung zumutbar ist und dem Berufsbild des Arbeitsvertrags entspricht sowie nicht schlechter entlohnt wird. Soweit der Arbeitnehmer danach Teilleistungen zu erbringen verpflichtet ist, wäre er hierzu auch berechtigt. Er erhielte dann Arbeitsvergütung und im Umfang der Unmöglichkeit zur Arbeitsleistung Krankenvergütung.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Teilarbeits(un)fähigkeit und Entgeltfortzahlung


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 51 , 33 ; 1662-1667


    Publication date :

    1998-01-01


    Size :

    6 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Entgeltfortzahlung an Feiertagen

    Ring, Gerhard | IuD Bahn | 2001


    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit

    Sander, Peter | IuD Bahn | 1996


    Neues Recht zur Entgeltfortzahlung

    Welslau, Dietmar | IuD Bahn | 1994


    Steuergeräte mit Multibus-Fähigkeit

    Ebert, T. | Tema Archive | 2002