§ 2 Abs. 1 EntfG (Entgeltfortzahlungsgesetz) gewährt als Ausnahme des allgemeinen Grundsatzes "Ohne Arbeit keinen Lohn" einen Anspruch auf Feiertagsvergütung, um Verdiensteinbußen auszugleichen, die ansonsten wegen des durch den Feiertag bedingten Arbeitsausfalls dem Arbeitnehmer entstehen würden. Der Anspruch hat einen feiertagsbedingten Arbeitsausfall (als alleinige Ursache) zur Voraussetzung. Sonderregelungen bestehen beim Zusammentreffen von Feiertag und Krankheitsfall (§ 4 Abs. 2 EntfG) bzw. von Feiertag und Kurzarbeit (§ 2 Abs. 2 EntfG). Die Höhe der Feiertagsvergütung bemisst sich nach dem Entgeltausfallprinzip. Ein Anspruchsausschluss tritt nach § 2 Abs. 3 EntfG im Falle eines unentschuldigten Fernbleibens von der Arbeit vor und nach Feiertagen ein.
Entgeltfortzahlung an Feiertagen
Betrieb und Wirtschaft ; 55 , 19 ; 829-832, 834-835
2001-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
IuD Bahn | 1996
|Anspruch auf Feiertagslohnzahlung bei Streikbeendigung vor Feiertagen
IuD Bahn | 1997
|Neues Recht zur Entgeltfortzahlung
IuD Bahn | 1994
|Teilarbeits(un)fähigkeit und Entgeltfortzahlung
IuD Bahn | 1998
|Entgeltfortzahlung und Arbeitsausfall bei geringfügig Beschäftigten
IuD Bahn | 2003
|