Ausführungen zu Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats nach § 94 BetrVG. Nach Abs. 1 bedürfen Personalfragebogen und nach Abs. 2 persönliche Angaben in schriftlichen Arbeitsverträgen und Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze der Zustimmung des Betriebsrats. Personalfragebogen liegt vor, wenn Angaben über persönliche Verhältnisse erfragt werden, darunter fallen sämtliche Personaldaten. Für Zustimmungsbedürftigkeit ist Schutzzweck entscheidend, ob persönliche Angaben verlangt werden, aufgrund derer bestimmte Informationen zugeordnet werden können. Bei Aufstellung allgemeiner Bearbeitungsgrundsätzen die Mitbestimmung auf Festlegung und Gewichtung von Beurteilungsmerkmalen und -stufen, sowie Verfahrensregelungen zur Durchführung.
Mitbestimmung bei Fragebögen
Arbeitsrecht im Betrieb ; 20 , 4 ; 191-196
1999-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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