Das BPersVG definiert den Begriff Rationalisierungsmaßnahme, die Voraussetzung für die Aufstellung von Sozialplänen ist, selbst nicht. Dem Begriff der Rationalisierung ist das Ziel der Kostensenkung innewohnend. Bei der Mitbestimmung in Sozialplanfragen geht es um die Erweiterung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers/Dienstherrn. In den Personenkreis von Sozialplänen sind auch die Beamten einbezogen.


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    Title :

    Mitbestimmung bei Sozialplänen


    Contributors:

    Published in:

    Personalrat ; 11 , 12 ; 552-561


    Publication date :

    1994-01-01


    Size :

    10 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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    Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e.V. | IuD Bahn | 1999


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