Ab 1. Juli 1998 ist die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - die BaustellV - in Kraft, durch die der Bauherr verpflichtet ist, für die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf seiner Baustelle Sorge zu tragen. In Abweichung von der gewohnten Anwendung konventioneller Verordnungen, ermöglicht die BaustellV bei der Anwendung ihrer Instrumente eigenverantwortliches Handeln, Kreativität und Innovationsfähigkeit der Stadtwerke als Bauherr, Auftraggeber und Arbeitgeber. Die Auslegung der Verordnung soll sich nach dem Ziel, der Verbesserung der Sicherheit, richten und kann trotzdem betriebswirtschaftlich vertretbar sein.
Zur branchen- und betriebsbezogenen Auslegung der Baustellenverordnung
Sicherheitsingenieur ; 30 , 10 ; 58-60, 62-65
1999-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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