Entscheidungen - Seetransport - § 656 HGB - Der Befrachter darf die Rechte aus dem Seefrachtvertrag wieder geltend machen, wenn der berechtigte Konnossementsinhaber die Annahme der Güter ablehnt. Es steht in diesem Zusammenhang einer Annahmeverweigerung gleich, wenn die Ladung, die auf der Reise beschädigt worden ist, nicht erst zu dem Bestimmungshafen transportiert wird, sondern im Einverständnis mit dem Empfänger ausgeladen und zu dem Befrachter zurückgebracht wird - HansOLG Hamburg, 12.9.2002 - 6 U 42-01
Transportrecht ; 26 , 10 ; 400
2003
Article (Journal)
German
RVK: | PE 100 | |
Local classification FBR: | jur 765 za / jur 001 za | |
BKL: | 86.71 Verkehrsrecht |
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