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    Titel :

    Entscheidungen - Seetransport - § 656 HGB - Der Befrachter darf die Rechte aus dem Seefrachtvertrag wieder geltend machen, wenn der berechtigte Konnossementsinhaber die Annahme der Güter ablehnt. Es steht in diesem Zusammenhang einer Annahmeverweigerung gleich, wenn die Ladung, die auf der Reise beschädigt worden ist, nicht erst zu dem Bestimmungshafen transportiert wird, sondern im Einverständnis mit dem Empfänger ausgeladen und zu dem Befrachter zurückgebracht wird - HansOLG Hamburg, 12.9.2002 - 6 U 42-01


    Erschienen in:

    Transportrecht ; 26 , 10 ; 400


    Erscheinungsdatum :

    2003



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch



    Klassifikation :

    RVK:    PE 100
    Lokalklassifikation FBR:    jur 765 za / jur 001 za
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht