Ein deutsches Gesetz muss reformiert werden, weil eine starke Interessengruppe (VDA) dadurch übervorteilt wird. Das wiederum ist nicht vereinbar mit geltendem Recht. Die betroffene Gruppe (VDA) hat erklärt, dass die Rechte aus dem Gesetz nicht wahrgenommen werden. Die Reform geht durch den Bundestag. Das Geschmacksmusterrecht musste auf Grund einer EU-Vorgabe überarbeitet werden. Entgegen der meisten Interessenverbände auf nationaler und internationaler Ebene und entgegen der EU-Kommission hat die Bundesregierung dabei auf die so genannte Reparaturklausel verzichtet (die Reparaturklausel schließt lediglichlich aus, dass der Designschutz auf die entsprechenden Ersatzteile ausgedehnt wird). Weil die Regierung weiß, dass sie damit den Automobilherstellern ein Ersatzteilmonopol verbrieft, wurde das Versprechen des VDA, die Rechte aus dem Gesetz nicht wahrzunehmen, in den Gesetzesentwurf eingearbeitet. Jedoch könnten die Automobilhersteller auf Grund der momentanen Rechtslage ihre Designschutzansprüche durchsetzen. Die Dauer der eventuellen Prozesse könnte den Zulieferern großen Schaden zufügen, obwohl letzlich der Inhaber der Rechte entscheidet, gegen wer er diese Rechte durchsetzt. Zivilrechtlich lässt sich auf die Rechte tatsächlich ohne weiteres verzichten aber der gewerbliche Verstoß gegen das Designrecht fällt unter das Strafrecht. Damit wird der Verstoß zum so genannten Offizialdelikt, das heißt, der Staatsanwalt muss tätig werden, auch ohne Auftrag. Und genau darum geht es, wenn Unternehmen die unter den Designschutz fallenden Teile vermarkten. In diesem Fall wäre es ein gewerblicher Verstoß.
Falsches Spiel
It's a fake
Automobil Industrie ; 49 , 4 ; 40-43
2004
4 Seiten, 3 Bilder
Article (Journal)
German
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