Die Beeinträchtigung von Umweltschutzgütern muß in allen Phasen raumbedeutsamer Planungen, zu denen auch die Bundesverkehrswegeplanung zählt, in eine Gesamtbeurteilung der Vorhaben einbezogen werden. Diese Notwendigkeit ergibt sich zum einen aus dem rechtsstaatlichen Gebot der sachgerechten Abwägung im Entscheidungsprozeß als verfassungsrechtliche Pflicht, zum anderen aufgrund fachgesetzlicher Vorgaben für die Linienbestimmung und Planfeststellung. Auf der Grundlage von Bedeutung und Struktur des Bundesverkehrswegeplanes werden im vorliegenden Beitrag Verfahrensschritte der Umweltbewertung im Verkehrsplanungsprozeß diskutiert. Danach ergibt sich beispielsweise für die Weiterentwicklung der Bewertungsmethodik die Notwendigkeit, daß das Umweltrisiko eines Verkehrsprojektes stärker als bisher als eigenständiger und grundsätzlich gleichrangiger Belang neben gesamtwirtschaftlichen Aspekten in der planerischen Gesamtabwägung Berücksichtigung findet. Das bedeutet, daß das Kosten-Nutzen-Verhältnis der gesamtwirtschaftlichen Bewertung nur eine und nicht die zentrale Grundlage für die Einstufung der Verkehrsprojekte hinsichtlich Dringlichkeit und Eignung sein darf. Neben den ökonomischen Effekten sind die physischen Auswirkungen der Projekte in ihren Umweltverträglichkeitswerten darzustellen. Daraus folgt, daß einerseits alle monetär bewertbaren Umwelteffekte in die gesamtwirtschaftliche Bewertung einbezogen werden sollten, andererseits eine ökologische Risikoeinschätzung der Vorhaben für alle im Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung genannten Umweltfaktoren erfolgen muß.
Verfahrensschritte der Umweltbewertung im Verkehrsplanungsprozeß
1999
24 Seiten, 4 Bilder
Article/Chapter (Book)
German
Umweltbewertung von Elektrofahrzeugen
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|Grundlagen der Umweltbewertung und Produktentwicklung
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