25 Jahre nach der Erteilung der ersten Europäischen Betriebserlaubnis für einen Traktor wurde das harmonisierte Regelwerk für Traktoren vollständig neu gefasst und grundlegend reformiert. Wesentliches Instrument der neuen EU-Gesetzgebung ist die Verordnung (EU), die das bisher im Fahrzeugbau übliche Harmonisierungswerkzeug EU-Richtlinie ablöst und damit verwaltungsvereinfachend wirken soll. Da diese Reform mit erheblichen technischen und administrativen Änderungen einhergeht, haben die betroffenen Hersteller, Technischen Dienste und Genehmigungsbehörden im Vergleich zu bisher einen deutlich höheren Aufwand zu leisten. Eine Verbesserung der Verkehrs- und Arbeitssicherheit sowie des Umweltschutzes wird, wenn überhaupt, nur marginal erkennbar, da die Meilensteine der Verkehrs- und Arbeitssicherheit bei Traktoren bereits viel früher gesetzt wurden.
EU-Typgenehmigung für landwirtschaftliche Fahrzeuge
EU-Type Approval for Agricultural Vehicles
2015
Jahrbuch Agrartechnik, vol. 26. 2014Jahrbuch Agrartechnik 2014, vol. 26.2014, p. 23
Sonstige
Elektronische Ressource
Deutsch
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