Zum Fahren eines Gespanns, welches ein Zugfahrzeug (10) und einen Anhänger (1) umfasst, werden folgende Schritte durchgeführt: Vorgeben eines Soll-Knickwinkels, welcher einen Sollwinkel zwischen der Längsachse des Zugfahrzeugs (10) und der Längsachse des Anhängers (1) definiert. Automatisches Fahren des Zugfahrzeugs (10) derart, dass ein Knickwinkel, welcher einen aktuellen Winkel zwischen der Längsachse des Zugfahrzeugs (10) und der Längsachse des Anhängers (1) definiert, dem Soll-Knickwinkel entspricht.
Automatisches Fahren eines Gespanns
02.03.2017
Patent
Elektronische Ressource
Deutsch
Wenigstens teilweise automatisches Führen eines Gespanns bei einer Rückwärtsfahrt
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