Zur Beförderungen schwerer Lasten in Endlagern für nuklearen und/oder nichtnuklearen Abfall sind an zumindest einem Fördermittel Seilumlenkscheiben montiert, die im jeweiligen Trum nach dem Flaschenzugprinzip die Anhängelast auf jeweils zwei oder mehr Seilstränge verteilen, deren eines Ende fest oberhalb des Fahrweges oder am Fördermittel montiert ist. Klemm- und Hubvorrichtungen ermöglichen z.B. im Falle einer Havarie eine Sicherung der anhängenden Last, während die Übertreibsicherungs-/Übertreibabbremseinrichtung die Folgen des Überfahrens der Fahrwegendpunkte abmildern kann.
Förderanlage für Endlager
07.06.2018
Patent
Elektronische Ressource
Deutsch