° Die objektive Aufgabe der ErfindungDie Trimmung der Flugzeuge erfolgt im Allgemeinen durch die Positionierung des Ladegewichts oder aerodynamisch. Sie kann aber auch mittels Gewichtsverschiebung während des Flugs erfolgen. Auf die letztere Möglichkeit setzte Otto Liliental mit dem damals bekannten tragischen Ausgang. Unzureichend ausgetrimmte Flugzeuge sind entweder instabil oder ineffizient.Die neuen Möglichkeiten der elektronischen Steuerung der Gewichtstrimmung können nun den aerodynamischen Widerstand des Flugzeugs optimieren und entsprechend Treibstoff sparen. Es ist bekannt, dass im Reiseflug eine Zurückverlagerung des Center of Gravity CG in Richtung Höhenflosse den Widerstand des Flugzeugs verringert.


    Zugriff

    Download


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    In Flugzeug-Längsrichtung verschiebbare Antriebsturbinen/Antriebsturbine für die Gewichtstrimmung und Verlagerung des Flugzeugschwerpunkts während des Flugs für ein- und mehrrumpfige Flugzeuge


    Beteiligte:
    MAYER KLAUS (Autor:in)

    Erscheinungsdatum :

    04.07.2019


    Medientyp :

    Patent


    Format :

    Elektronische Ressource


    Sprache :

    Deutsch


    Klassifikation :

    IPC:    B64C AEROPLANES , Flugzeuge / B64D Ausrüstung für Flugzeuge , EQUIPMENT FOR FITTING IN OR TO AIRCRAFT



    KAMERASYSTEM FÜR FLUGZEUGE UND FLUGZEUG

    KNOBLAUCH MARWIN DIMITRI / HELLMANN BENJAMIN / MARSHALL MATTHEW | Europäisches Patentamt | 2021

    Freier Zugriff

    Kamerasystem für Flugzeuge und Flugzeug

    KNOBLAUCH MARWIN DIMITRI / HELLMAN BENJAMIN / MARSHALL MATTHEW | Europäisches Patentamt | 2021

    Freier Zugriff

    ÜBERKOPF-GEPÄCKFACH FÜR FLUGZEUGE UND FLUGZEUG

    KAMMERER BERNHARD / SCHÖRKHUBER JAKOB | Europäisches Patentamt | 2017

    Freier Zugriff

    VERSCHIEBBARE GEPÄCKABDECKUNG

    PREZECKI LEONARD GUS | Europäisches Patentamt | 2024

    Freier Zugriff

    VERSCHIEBBARE RADANSICHTSSPIEGEL

    MUHASSIN NIJUMUDHEEN / DWIVEDI JAYESH / LOW YEW KWANG | Europäisches Patentamt | 2023

    Freier Zugriff