Ein Verfahren zum parallelen Aufladen von elektrischen Energiespeichern mehrerer Kraftfahrzeuge umfasst Schritte des Verbindens der Kraftfahrzeuge mit einer gemeinsamen Energieversorgung; des Aushandelns von Ladeströmen für die einzelnen Kraftfahrzeuge derart, dass die Summe der ausgehandelten Ladeströme einen vorbestimmten Schwellenwert nicht übersteigt; und des Aufladens der Energiespeicher der Kraftfahrzeuge aus der Energieversorgung, jeweils mit maximal dem ausgehandelten Ladestrom, wobei die Ladeströme zwischen den Kraftfahrzeugen ausgehandelt werden.
Laden von Elektrofahrzeugen
05.03.2020
Patent
Elektronische Ressource
Deutsch
Kraftfahrwesen | 2014
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