Eine Halterung umfasst einen Basisabschnitt, der so angeordnet ist, dass er auf einer Fläche der Fensterscheibe befestigt werden kann, und ein Einrastelement, wobei ein Einrastabschnitt desselben mit einem Ende der fahrzeugmontierten Kamera, das sich an einer Rückseite befindet, bei einer Schiebebewegung durch Verschieben der fahrzeugmontierten Kamera in Eingriff kommt. Das Einrastelement umfasst ein festes Ende, das mit dem Basisabschnitt integriert ist, und ein freies Ende, das in einem Abstand relativ zu dem festen Ende in Fahrzeuglängsrichtung angeordnet ist, wobei der Einrastabschnitt an dem freien Ende vorgesehen ist, so dass die Schiebebewegung der fahrzeugmontierten Kamera durch eine elastische Verformung des Einrastelements durch Anstoßen des Einrastabschnitts an die fahrzeugmontierte Kamera erfolgt, und ein Einrasten des Einrastabschnitts durch eine elastische Rückverformung des Einrastelements an einer Endposition der Schiebebewegung erfolgt.
A bracket includes a base portion arranged to be fixed to a face inside the window glass, and an engagement piece, an engagement portion thereof engaging an end of the vehicle mount camera located at a rear side in a sliding movement by a sliding operation of the vehicle mount camera. The engagement piece includes a fixed end integrated with the base portion, and a free end arranged with a space relative to the fixed end in a vehicle front-rear direction, the engagement portion being provided at the free end so that the sliding operation of the vehicle mount camera is made by an elastic deformation of the engagement piece through an abutment of the engagement portion to the vehicle mount camera, and an engagement of the engagement portion is made by an elastic recovery of the engagement piece at an end position of the sliding operation.
Halterung für eine fahrzeugmontierte Kamera
19.08.2021
Patent
Elektronische Ressource
Deutsch
IPC: | B60R Fahrzeuge, Fahrzeugausstattung oder Fahrzeugteile, soweit nicht anderweitig vorgesehen , VEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR |