Die Erfindung betrifft eine Schienenanordnung für einen Längseinsteller eines Fahrzeugsitzes, umfassend mindestens ein Sitzschienenpaar mit wenigstens zwei Sitzschienen (12, 14), wobei eine Sitzschiene (14) fahrzeugfest ausgebildet ist und eine andere Sitzschiene (12) beweglich und zu der fahrzeugfesten Sitzschiene (14) verschiebbar ist und zumindest einer der Sitzschienen (12, 14) auf einer Kontaktfläche (14a) zu einer Bremseinrichtung (21) einen Reibbelag aufweist. Die Erfindung betrifft weiterhin einen Fahrzeugsitz, umfassend diese Schienenanordnung.


    Zugriff

    Download


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    SCHIENENANORDNUNG FÜR EINEN LÄNGSEINSTELLER UND FAHRZEUGSITZ


    Weitere Titelangaben:

    RAIL ASSEMBLY FOR A LENGTH ADJUSTER AND VEHICLE SEAT
    SYSTÈME DE RAIL POUR UN DISPOSITIF DE RÉGLAGE EN LONGUEUR ET SIÈGE DE VÉHICULE


    Beteiligte:
    UTZINGER KARL (Autor:in) / MIZERSKI PIOTR (Autor:in)

    Erscheinungsdatum :

    29.08.2018


    Medientyp :

    Patent


    Format :

    Elektronische Ressource


    Sprache :

    Deutsch


    Klassifikation :

    IPC:    F16D COUPLINGS FOR TRANSMITTING ROTATION , Nicht schaltbare Kupplungen / B60N SEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES , Sitze besonders für Fahrzeuge ausgebildet



    LÄNGSEINSTELLER FÜR EINEN FAHRZEUGSITZ, FAHRZEUGSITZ

    UTZINGER KARL / WILLEMS BORIS / JOST HERMANN et al. | Europäisches Patentamt | 2017

    Freier Zugriff

    LÄNGSEINSTELLER FÜR EINEN FAHRZEUGSITZ, FAHRZEUGSITZ

    UTZINGER KARL / WILLEMS BORIS / JOST HERMANN et al. | Europäisches Patentamt | 2017

    Freier Zugriff

    LÄNGSEINSTELLER FÜR EINEN FAHRZEUGSITZ, FAHRZEUGSITZ

    UTZINGER KARL / WILLEMS BORIS / JOST HERMANN et al. | Europäisches Patentamt | 2017

    Freier Zugriff

    LÄNGSEINSTELLER FÜR EINEN FAHRZEUGSITZ, FAHRZEUGSITZ

    UTZINGER KARL / MIZERSKI PIOTR | Europäisches Patentamt | 2017

    Freier Zugriff

    Schienenanordnung für einen Fahrzeugsitz

    FAHL MICHAEL / ROVNY MAROS | Europäisches Patentamt | 2018

    Freier Zugriff