Die Verwaltungsordnung des Bundeseisenbahnvermögens vom 25. August 1994 (VkBl. 1994 S. 670) wird durch die im Beitrag stehende Fassung vom 6. Januar 2000 ersetzt und tritt am 1. März 2000 in Kraft .In der Verwaltungsordnung ist festgelegt, dass das Bundeseisenbahnvermögen unter der Leitung eines Präsidenten verwaltet wird und welche Stellung der Präsident innehat. Des Weiteren werden die einzelnen Dienststellen aufgeführt, die Aufgaben des Eisenbahnvermögens genannt sowie deren Verteilung und Erledigung beschrieben. Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung, die Besetzung der Dienstposten sowie beamtenrechtliche Entscheidungen sind ebenfalls Gegenstand der Verwaltungsverordnung.


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    Titel :

    Nr. 19 Neufassung der Verwaltungsordnung des Bundeseisenbahnvermögen



    Erschienen in:

    Verkehrsblatt ; 54 , 3 ; 39-41


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2000


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch