Welchen formalen und materiellen Anforderungen zum Herstellen, Behandeln, Verwenden, Lagern, Umschlagen und Abfüllen wassergefährdender Stoffe genügen müssen und welchen nicht, hängt neben Faktoren wie der Größe und dem Standort der Anlage vom Ausmaß der Wassergefährdung des Stoffes ab. Wassergefährdende Stoffe werden in sogenannte Wassergefährdungsklassen (WGK) zugeordnet. Die Allgemeine Verwaltungvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) wurde Mitte 1999 völlig neu gefasst. Der Beitrag erläutert die wesentlichen Neuerungen und deren Konsequenzen für die Lagerung und für den Transport.


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    Titel :

    Einfacher einstufen



    Erschienen in:

    Gefährliche Ladung ; 45 , 3 ; 24-26


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2000


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch