In der Diskussion um die Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Verkehrs wird immer wieder der Vorschlag eingebracht, die von Kriminalität stark betroffenen Plätze mit Hilfe von Videoanlagen zu überwachen. Die Innenministerkonferenz der Länder hat sich im Mai 2000 für eine Ausweitung der polizeilichen Befugnisse im Hinblick auf Videoüberwachungsmaßnahmen ausgesprochen. Der Autor des Beitrages untersucht die gefahrenabwehrrechtlichen Übersichtsaufnahmen und -aufzeichnungen auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten und erachtet sie im Ergebnis ohne eine gesetzliche Legitimierung als rechtsstaatlich bedenklich.
Polizeiliche Videoüberwachung bei Versammlungen und an Kriminalitätsschwerpunkten
Neue Justiz ; 54 , 7 ; 348-351
01.01.2000
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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