Die UVP-Richtlinie (UVP=Umweltverträglichkeitsprüfung) und die UVP-Änderungsrichtlinie schreiben vor der Erteilung einer Genehmigung für bestimmte umweltrelevante öffentliche und private Vorhaben eine medien-übergreifende Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Mit dieser sollen die Umweltauswirkungen eines Vorhabens ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Anschließend sollen diese Ergebnisse im Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. Die IVU-Richtlinie legt für Industrieanlagen und Deponien ein integriertes Konzept fest, um durch vollständige Koordinierung des Zulassungsverfahrens und der Auflagen in den Bereichen Boden, Wasser und Luft Umweltverschmutzung zu vermeiden bzw. zu vermindern. Im Beitrag werden die beabsichtigten Neuregelungen im einzelnen beschrieben und hervorgehoben in welcher Weise die Städte von diesen Vorschriften betroffen sind. Zu den UVP-pflichtigen Vorhaben zählen u. a. der Bau von Deponien, Straßen, Eisenbahnanlagen des Bundes, Straßenbahnen, U-Bahnen und Flugplätzen.
Gesetz zum Schutz der Umwelt soll Verschmutzung mindern
Umweltverträglichkeitsprüfung neu geregelt
der städtetag ; 54 , 1 ; 30-35
01.01.2001
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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