Wenn ein von einem Unternehmen der Bahnindustrie hergestelltes Produkt nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen der Deutschen Bahn AG entspricht und dadurch Dritte, insbesondere Bahnreisende, geschädigt werden, trifft das herstellende Unternehmen grundsätzlich eine Haftung. Allerdings können Besonderheiten vorliegen, die zu einem Haftungsausschluss führen. Dies erfordert eine genaue juristische Prüfung des Einzelfalls. Die rechtlichen Hintergründe einschließlich der besonderen Stellung der DB AG als Auftraggeber mit Einfluss auf die Sicherheitsverantwortung der Bahnindustrie wird erläutert.


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    Titel :

    Haftungsrisiken der Bahnindustrie für Produktfehler



    Erschienen in:

    Signal+Draht ; 93 , 12 ; 13-15


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2001


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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