Im deutschen Telekommunikationssektor haben sich zwei neue Arten von Anbietern entwickelt: so genannte virtuelle Mobilfunknetzbetreiber (MVNOs) und Enhanced Service Povider. Beide bieten bzw. werden GSM-/GPRS-Dienste (und ab 2003 auch UMTS-Dienste) neben den vier GSM-Netzbetreibern gegenüber Endkunden anbieten, ohne GSM-Netzbetreiber zu sein. Differenzierungsmerkmal zwischen beiden Anbieterformen ist, dass MVNOs über eine eigene UMTS-Mobilfunkbetreiberlizenz und eigene Rufnummern verfügen, auf Grund derer sie ihre Produkte anbieten, während Enhanced Service Provider über die Mobilfunklizenz und die Rufnummern ihres Partners ihre Produkte anbieten werden. Die entsprechenden mit den Mobilfunknetzbetreibern zu schließenden Vereinbarungen sind rein rechtlicher Natur und unterliegen nicht der Regulierung durch die RegTP.
Regulatorische Einordnung virtueller Mobilfunknetzbetreiber
Kommunikation & Recht ; 5 , 6 ; 298-301
01.01.2002
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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