Die meisten Arbeitgeber sind darauf angewiesen, dass ihre Mitarbeiter immer einen aktuellen Wissens- und Kenntnisstand haben. Daher besteht auf Arbeitgeberseite auch Bereitschaft, anfallende Fortbildungskosten voll oder teilweise zu übernehmen. Kündigt allerdings der Mitarbeiter zeitnah zum Ende der Fortbildung, stellt sich bei vielen Arbeitgebern die Frage, ob eine Rückforderung der übernommenen Fortbildungskosten möglich ist. Der Arbeitgeber kann nur dann eine vollständige oder teilweise Rückzahlung von Fortbildungskosten verlangen, wenn dies einzel- oder tarifvertraglich vorgesehen ist. Fehlt es an einer entsprechenden Vereinbarung, hat der Arbeitgeber keine Möglichkeit, geleistete Zahlungen zurückzuverlangen.
Rückzahlung von Fortbildungskosten
Betrieb und Wirtschaft ; 56 , 15 ; 657-658
01.01.2002
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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