Ein gestörter Bauablauf führt sehr oft zu einer Bauzeitverlängerung bzw. zu einer in Bezug auf vertraglich vorgesehene, verlangsamteren bzw. geringeren Umsatzentwicklung. Durch die geringere Umsatzentwicklung werden die geplanten, prozentual beaufschlagten allgemeinen Geschäftskosten nicht erwirtschaftet. In der Baupraxis ist es so, dass infolge eines gestörten Bauablaufes die DB AG sehr oft mit Forderungen des Bauunternehmens für die Deckung der nicht erwirtschafteten allgemeinen Geschäftskosten konfrontiert wird. Der Beitrag stellt Umstände und Auswirkungen eines gestörten Bauablaufes im Bereich der allgemeinen Geschäftskosten auf die finanzielle Situation (zusätzlicher Mittelbedarf) des Bauherren (bzw. Auftraggeber) sowie auf die baubetrieblichen Bedingungen eines ausführenden Baubetriebes dar.
Allgemeine Geschäftskosten - eine Untersuchung
Folgen eines gestörten Bauablaufe
EI - Der Eisenbahningenieur ; 54 , 10 ; 52-55
01.01.2003
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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