Seit Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung ist der Wasserversorger für die hygienisch einwandfreie Beschaffenheit des Trinkwassers verantwortlich. Folglich wird für die Gebäudeinstallation der Gebäudebetreiber nach dem Wasseranschluss zum verantwortlichen Wasserversorger. Im Falle einer nachgewiesenen gebäudeinternen Kontamination mit Legionellen ist er verpflichtet, die Wasserversorgungsanlage wieder in einen Zustand zu überführen, der dauerhaft die geforderte Trinkwasserqualität gewährleisten kann. Der Beitrag beschreibt Möglichkeiten zur Prophylaxe und Beseitigung gefährlicher Schleimschichten in den Leitungen. Dabei können elektrolytische Verfahren wirksam eingesetzt werden.
Verfahrenstechnische Legionellenbekämpfung
Elektrolytische Desinfektion
TGA Fachplaner ; 2 , 12 ; 48-50
01.01.2003
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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