Ende 2002 hat die Bundesregierung mit dem Ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt neue Rahmenbedingungen für die Zeitarbeit geschaffen. Einerseits wurden die strengen gesetzlichen Regelungen für Zeitarbeit, die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) festgelegt sind, gelockert. Andererseits bestimmt das AÜG, dass das sog. Equal Treatment - gleiche Behandlung einschließlich des Arbeitsentgelts - ab dem 1. Januar 2004 für Zeitarbeitskräfte gilt, wenn kein gesonderter Tarifvertrag zwischen Personaldienstleister und Gewerkschaft Anwendung findet. In der unternehmerischen Praxis hat sich in puncto Zeitarbeit einiges getan. Die Möglichkeiten reichen heute erheblich weiter als bloße klassische Überlassung einzelner Mitarbeiter. Der Beitrag beschäftigt sich mit den innovativen Ansätzen für ein flexibleres Personalmanagement und zeigt wichtige Informationen zu den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen auf.
Zeitarbeit - eine Branche im Umbruch
Flexibles Personalmanagement
Arbeit und Arbeitsrecht ; 58 , 9 ; 8-15
01.01.2003
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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