Betreibt der Arbeitgeber eine unternehmenseigene Kantine, so wird der Sachbezugswert für diese Leistung nach der Sachbezugsverordnung ermittelt. Für die Unterhaltungskosten der Kantine kann der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Bei fremdbewirtschafteten Kantinen ist zu unterscheiden, ob es sich um ein Pachtverhältnis handelt oder um ein so genanntes Mandatsverhältnis, bei dem keine direkte Leistungsbeziehung zwischen Caterer und Arbeitnehmer besteht. Der Beitrag zeigt die jeweiligen Folgen für das Umsatzsteuerrecht auf und geht zudem auf weitere typische Catering-Leistungen wie z. B. den Automatenbetrieb oder den Konferenzservice ein.


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    Titel :

    Kleine Umsatzsteuerbeträge mit großer Wirkung - Umsatzsteuerprobleme des Arbeitgebers bei der Verköstigung der Mitarbeiter


    Beteiligte:
    Mende, Helga (Autor:in) / Schaefer, Iri (Autor:in)

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 57 , 21 ; 1122-1125


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2004


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch