Seit 01.01.2003 gilt die novellierte Trinkwasserverordnung (TVO), nach deren § 23 Teil A auch bei der Eisenbahn an jeder Entnahmestelle Trinkwasser zur Verfügung stehen muss. Dem EBA obliegt der Vollzug der Verordnung, der bei den Verkehrsbetrieben nur schleppend voran kommt. Somit wird eine entsprechende Filtertechnik mit Aktivkohleblock-Filter notwendig wie sie z.B. die Carbonit Filtertechnik GmbH in Salzwedel anbietet.


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    Titel :

    Kein Trinkwasser an Bord


    Untertitel :

    Trinkwasserverordnung fordert hohe Wasserqualität für Reisende



    Erschienen in:

    Nahverkehrs-praxi ; 52 , 10 ; 34-35


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2004


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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