Beim Einsatz der Funkfernsteuerung steuert der Lokrangierführer das Triebfahrzeug mit Hilfe eines tragbaren Senders. Auf dem Triebfahrzeug ist ein Empfänger angebracht, der die Steuerbefehle annimmt und an den maschinentechnischen Teil der Steuerung überträgt. Bei Werksbahnen werden die Triebfahrzeuge schon seit über 30 Jahren über Funk gesteuert. Inzwischen ist die Funkfernsteuerung beim Rangieren mit Lokomotiven, Zweiwegefahrzeugen und spurgeführten Rangiergeräten auch bei vielen anderen Bahnen im Einsatz. Züge werden ebenfalls über kürzere Strecken funkferngesteuert gefahren. Eine erforderliche Überarbeitung der Sicherheitsregeln ist in Form der neuen BG-Regel "Betrieb von Funkfernsteuerungen bei Eisenbahnen" (BGR 122) im Januar 2004 erschienen. Die BGR 122 enthält ausschließlich Regelungen zum sicherheitsgerechten Verhalten beim Betrieb von Funkfernsteuerungen. Die technischen Anforderungen wurden 2000 europaweit einheitlich durch die DIN EN 50239 "Bahnanwendungen; Funkfernsteuerung von Triebfahrzeugen für Güterbahnen" geregelt. Der beitrag gibt einen Überblick über die Sicherheitsregeln und den Gesundheitsschutz beim Betrieb von Funkfernsteuerungen bei Eisenbahnen.
Funkfernsteuerung bei Eisenbahnen: Sicherheit und Gesundheitsschutz für Lokrangierführer
warnkreuz spezial ; 29 ; 1-12
01.01.2004
12 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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