Am 18.12.2003 hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass so genannte Abwicklungsverträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch dann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zur Folge haben, wenn die Vereinbarung erst erfolgt, nachdem der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat. Dem lässt sich jedoch unter anderem die Wertung des neuen § 1a des Kündigungsschutzgesetzes entgegenhalten, der den Abfindungsanspruch bei einer betriebsbedingten Kündigung regelt. Daher lehnen die Verfasser dieses Beitrags die Entscheidung des BSG ab, obwohl sie das Problem beseitigt, das der Nachweis des genauen Zeitpunkts der Absprache bereitet.
Gekündigt, abgewickelt, gelöst, gesperrt
Der Abwicklungsvertrag als Lösung des Beschäftigungsverhältnisses mit der Folge einer Arbeitslosengeld-Sperrzeit?
Der Betrieb ; 57 , 38 ; 2046-2050
01.01.2004
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
SLUB | 1992
|Online Contents | 2000
Palettierte Stückguttransporte können effizienter abgewickelt werden
IuD Bahn | 1998
|Kann die betriebliche Interessenvertretung gekündigt werden?
IuD Bahn | 2005
|Transporte werden auch auf der Schiene abgewickelt
IuD Bahn | 1995
|