Fortbildung und der Besuch von entsprechenden Seminaren ist eine Amtspflicht des Betriebsrates, um seine Arbeit überhaupt erfüllen zu können. In Fortsetzung von I0444991 wird nun auf die zulässigen Kosten eingegangen. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die für eine Seminarteilnahme erforderlichen Kosten zu übernehmen. Allerdings muss auch die Verhältnismäßigkeit beachtet werden, was im Einzelfall großen Spielraum eröffnet. Mit Beispielen werden wichtige Aspekte bei den Reisekosten, bei den Kosten für Übernachtung und Verpflegung, bei den Seminarkosten, bei sonstigen Kosten sowie bei der Kostenübernahme von Seminaren nach § 37 Abs. 7 BetrVG erläutert.


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    Titel :

    Wie viel darf ein Betriebsräteseminar kosten?


    Untertitel :

    Fortsetzung aus Heft 9, S. 525 ff.


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 25 , 10 ; 621-625


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2004


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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