Bisher war die Kündigung eines möglicherweise schwerbehinderten Arbeitnehmers für den Arbeitgeber risikobehaftet, da die den Sonderkündigungsschutz begründende Schwerbehinderteneigenschaft unter Umständen noch nach Ausspruch der Kündigung festgestellt werden konnte. Seit dem 1.5.2004 regelt § 90 Abs. 2a SGB IX, dass der Sonderkündigungsschutz grundsätzlich nur dann besteht, wenn die Schwerbehinderung bereits nachgewiesen oder offenkundig ist. Eine Ausnahme gilt, wenn das Versorgungsamt ohne Verschulden des Arbeitnehmers nicht in der vorgesehenen Frist über den Antrag entschieden hat. Diese Neuregelung wirft verschiedene Fragen auf, die der vorliegende Beitrag untersucht.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Einschränkung des besonderen Kündigungsschutzes für Schwerbehinderte im SGB IX


    Untertitel :

    Offene Rechtsfragen und Widersprüche des neu eingefügten § 90 Abs. 2a SGB IX


    Beteiligte:
    Grimm, Detlef (Autor:in) / Brock, Martin (Autor:in) / Windeln, Norbert (Autor:in)

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 58 , 5 ; 282-286


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2005


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Vergünstigungen für Schwerbehinderte

    Birnthaler, Johann | IuD Bahn | 1994


    Schwerbehinderte: Beschäftigung nach Betriebsunfall

    Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e.V. | IuD Bahn | 1999


    Neuregelungen des Kündigungsschutzes und befristeter Arbeitsverhältnisse

    Hoyningen-Huene, Gerrick / Linck, Rüdiger | IuD Bahn | 1997


    Vergünstigungen für Schwerbehinderte

    Larösch, Helmut | IuD Bahn | 1994


    Vergünstigungen für Schwerbehinderte

    Larösch, Helmut | IuD Bahn | 1994