Der Wirtschaftsausschuss ist nach §§ 106 ff. BetrVG praktisch über alle relevanten wirtschaftliche Vorgänge zu unterrichten. Die Information muss rechtzeitig, umfassend und unter Vorlage aller erforderlichen Unterlagen erfolgen. Der Beitrag klärt die Inhalte dieser Verpflichtungen des Unternehmers und die Möglichkeiten des Betriebsrates, wenn die Unterrichtung nicht oder nur ungenügend erfolgt.


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    Titel :

    Rechtzeitig und umfassend


    Untertitel :

    Wichtige Anhaltspunkte für die ordnungsgemäße Unterrichtung des Wirtschaftsausschusse


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 4 ; 221-224


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2005


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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