Das Arbeitsgericht kann ein Arbeitsverhältnis mit entsprechender Abfindung nur im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses aufheben. Grundvoraussetzung dafür ist das Vorliegen einer sozial ungerechtfertigten Kündigung des Arbeitgebers. Arbeitgeber oder Arbeitnehmer müssen ferner einen Auflösungsantrag stellen und einen hinreichend konkreten Aufhebungsgrund benennen. In bestimmten Fällen wie z.B. bei einer außerordentlichen Kündigung oder bei Betriebsratsmitgliedern entfällt diese Möglichkeit für den Arbeitgeber.


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    Titel :

    Gerichtliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisse


    Untertitel :

    Ein Überblick über das Verfahren


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 7 ; 417-421


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2005


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Beginn eines Arbeitsverhältnisse

    König, Ralf | IuD Bahn | 1995


    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisse

    Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e.V. | IuD Bahn | 1998



    Beendigung des Arbeitsverhältnisse

    Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e.V. | IuD Bahn | 2000


    Krankheitsbedingte Kündigung eines wegen befristeter Rentenbewilligung ruhenden Arbeitsverhältnisse

    Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e.V. | IuD Bahn | 1999