Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, seine Arbeitspapiere wie z.B. Lohnsteuerkarte, Arbeitsbescheinigung oder Zeugnis möglichst schnell zu erhalten. Allerdings muss er selbst aktiv werden und seine Ansprüche zügig anmelden. Ein qualifiziertes Zeugnis muss ausdrücklich statt des einfachen Zeugnises verlangt werden. Über Rechte, Pflichten, Fristen, Probleme und Durchsetzungsmöglichkeiten in diesem Bereich wird berichtet.


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    Titel :

    "Zu unserer vollen Zufriedenheit"


    Untertitel :

    Die Aushändigung der Arbeitspapiere durch den Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisse


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 7 ; 425-429


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2005


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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