Um Privatkapital in die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur erfolgreich einzusetzen, sollte vorab eine klare Trennung der öffentlichen und privaten Aufgabenbereiche vorgenommen werden. Staatsaufgaben wären z. B. übergeordnete Planung, Garantie für die Vorhaltung von Infrastruktur und ihrer Vernetzung, Sicherung von Schnittstellen, technische Standardisierung, Behandlung von Umwelt/Sicherheit. Private Akteure könnten verantwortlich sein für die Detailplanung, den Bau, für Betrieb, Management und Finanzierung von Bauprojekten. Es gibt fünf Grundtypen der privaten Finanzierung oder Co-Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur: das Konzessionsmodell deutscher Prägung, das BOT-Modell (build-operate-transfer), das DBFO-Modell (design-build-finance-operate) und Teilnetz- und Gesamtnetz-Konzessionen. Diese werden in dem hier veröffentlichten Gutachten des wissenschaftlichen Beirats für Verkehr beim BMVBW besprochen. Des weiteren werden die notwendigen Rahmenbedingungen für die Betreibermodelle bzw. die rechtliche Situation in Europa (EU-Richtlinien) und speziell Deutschland für den Fernstraßen-, Schienen- und Luftverkehr einschließlich der Bahnreform beschrieben.
Privatfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur
Wissenschaftlicher Beirat für Verkehr beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Gutachten vom März 2005
Internationales Verkehrswesen ; 57 , 7-8 ; 303-310
01.01.2005
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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