Kann ein Zug auf der freien Strecke nicht aus eigener Kraft weiterfahren, muss der zuständige Fahrdienstleiter das Gleis sperren und die Räumung des Gleises veranlassen. Das Nachschieben von Zügen kann aber auch planmäßig an den bekannten Steilrampen, wie der Geislinger Steige oder der Spessart-Rampe, vorgeschrieben sein. Der Beitrag erläutert das betriebliche Regelwerk dazu (KoRil 408.0571 "Zug hält aus unvorgesehenem Anlass", 408.0442 "Nachschieben - Regeln für den Triebfahrzeugführer, 408.0441 "Nachschieben - mit dem Zug gekuppeltes Triebfahrzeug und nicht mit dem Zug gekuppeltes Triebfahrzeug) und beschreibt das Verfahren an einem Fallbeispiel aus der Praxis (stehen gebliebener Panzerzug der Bundeswehr auf der Strecke Unterbach-Oberberg).


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    Titel :

    Das Nachschieben von Zügen


    Untertitel :

    Regeln und Praxisbeispiele


    Beteiligte:
    Ender, Dirk H. (Autor:in)

    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 33 , 9 ; 545-549


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2005


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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