Die Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft werden üblicherweise am Gewinn beteiligt. Eine gleichzeitige Beteiligung an einem etwaigen Verlust könnte die Motivation steigern, Kurseinbußen zu vermeiden. Die Verfasser dieses Beitrags halten eine entsprechende Regelung für vereinbar mit dem Aktiengesetz und dem Corporate Governance Kodex. Für die Berechnung der Verlustbeteiligung kann nach dem 5-Jahresmodell auf das Gesamtergebnis der Gesellschaft während der Amtszeit eines Vorstandsmitglieds abgestellt werden. Alternativ kommt eine vertragliche Ausweitung der im Aktiengesetz vorgesehenen Möglichkeit zur Vergütungsherabsetzung in Betracht.
Persönliche Beteiligung von Vorstandsmitgliedern an Verlusten der Aktiengesellschaft
Der Betrieb ; 58 , 32 ; 1726-1730
01.01.2005
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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