Bei Insolvenz des Arbeitgebers können die Arbeitnehmer ihre Ansprüche auf die betriebliche Altersversorgung gegen den Pensions-Sicherungs-Verein, einen sog. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, geltend machen. Wenn der Arbeitgeber für die Alterversorgung den Durchführungsweg der Unterstützungskasse gewählt hat, geht deren noch vorhandenes Vermögen auf den Pensions-Sicherungs-Verein über, der es möglichst zügig verwerten soll. Wegen der Eintrittspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins wird für die Eröffnung eines eigenen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Unterstützungskasse regelmäßig der erforderliche Insolvenzgrund fehlen.


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    Titel :

    Übergang des Vermögens einer Unterstützungskasse auf den PSVaG bei Insolvenz des Trägerunternehmens - Systematik des § 9 Abs. 3 BetrAVG


    Beteiligte:
    Berenz, Clau (Autor:in)

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 59 , 18 ; 1006-1009


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2006


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch