Nachdem zu Anfang die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates im Rahmen des 1996 in Kraft getretenen Arbeitsschutzgesetzes umstritten waren, haben verschiedene Gerichtsurteile bis hin zur Bestätigung durch das Bundesarbeitsgericht seit 2004 für Klarheit gesorgt. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG stehen dem Betriebsrat sehr wohl Mitbestimmungsrechte bei der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes und der Gefährdungsbeurteilung zu. Zwei Beispiele - Alstom Power Generation in Mannheim und Sauer-Danfoss in Neumünster - zeigen die konkrete Umsetzung und die Erfolge der Betriebsratsarbeit auf, für die weitere Arbeitshilfen aufgeführt werden.


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    Titel :

    Einmischung durch Betriebsräte unverzichtbar


    Untertitel :

    Beispiele erfolgreicher Umsetzung von Arbeitsschutzgesetz und Gefährdungsbeurteilung


    Beteiligte:
    Geray, Max (Autor:in) / Reusch, Jürgen (Autor:in)

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 27 , 9 ; 544-548


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2006


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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